Der Kreisvorstand, kurz KreVo, übernimmt die zentrale Rolle in der Organisation und Umsetzung der Arbeit des Kreisschülerrats. Er stellt sicher, dass die Beschlüsse der Versammlungen in die Tat umgesetzt werden, organisiert die Verwaltung in Bereichen wie Finanzen, Planung und Durchführung von Sitzungen und vertritt den Kreisschülerrat nach außen.
Der Kreisschülersprecher und seine zwei Stellvertreter bilden den geschäftsführenden Vorstand. Dieser leitet den Vorstand, beruft Sitzungen ein und koordiniert die Arbeit innerhalb des Vorstands. Um in den GeVo gewählt zu werden, muss man Kreisschülerratsdelegierter sein. Andere Positionen sind für die Wahl unzulässig.
Edin D. Seiler
Kreisschulsprecher
Ausschuss Veranstaltung
18 Jahre, 12. Klasse – Goetheschule Wetzlar
edin.seiler@ksv-ldk.de
Vincent N. Götz
stellv. Kreisschulsprecher
Grundschülervertretung
16 Jahre, 11. Klasse – Theodor-Heuss-Schule
vincent.goetz@ksv-ldk.de
David Steiner
stellv. Kreisschulsprecher
Externe Kommunikation, Technische Betreuung
19 Jahre, 13. Klasse – Gewerbliche Schulen Dillenburg
david.steiner@ksv-ldk.de
Bis zu fünf Beisitzende werden gewählt und übernehmen spezifische Funktionen, wie beispielsweise den Pressesprecher, den Social-Media-Beauftragten sowie Projektleiter für verschiedene Vorhaben.
Alle zwei Jahre werden bis zu drei Kreisverbindungslehrkräfte gewählt, die den Kreisschülerrat unterstützen, jedoch kein Stimmrecht im Vorstand besitzen.
Der Vorstand kann durch kooptierten Beisitzende erweitert werden. Diese Personen stammen in der Regel aus dem Kreisschülerrat und werden vom Vorstand intern bestimmt. Sie unterstützen die Arbeit des Vorstands, haben jedoch kein Stimmrecht. Diese Flexibilität ermöglicht es dem Vorstand, zusätzliche Unterstützung zu gewinnen und die Arbeit des Kreisschülerrats noch effektiver zu gestalten.
Der Landesdelegierte und dessen Stellvertretung vertreten den Kreisschülerrat auf Landesebene und nehmen regelmäßig an Veranstaltungen der Landesschülervertretung teil. Um in die Landesdelegation gewählt zu werden, muss man Kreisschülerratsdelegierter sein. Andere Positionen sind für die Wahl unzulässig.